Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Der Metavor Werbeagentur GmbH erteilte Aufträge werden ausschließlich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Entgegenstehende oder von den folgenden Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Metavor Werbeagentur GmbH nicht an, es sei denn, die Metavor Werbeagentur GmbH hat den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sollte der Besteller das Zustandekommen des Vertrages von der Gültigkeit seiner Einkaufsbedingungen abhängig machen, so muss er diesen Umstand schriftlich bei Erhalt der Auftragsbestätigung zum Ausdruck bringen. Die Metavor Werbeagentur GmbH behält sich eine Stellungnahme vor.

2. Die Preise sind in Euro angegeben. Sie gelten ab Sitz der Metavor Werbeagentur GmbH und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie schließen, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein. Die Mehrwertsteuer wird nach dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden, gültigen Steuersatz berechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, Probevideos und Probefilmen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Exposes, Layoutvorschläge, Briefings, gefilmte, aufgezeichnete oder fotografierte visuelle oder audiovisuelle Vorschläge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag, für den diese Vorarbeiten erstellt wurden, nicht erteilt wird.

3. Versand. Lieferungen gelten ab Druckerei, Kopieranstalt oder dem Sitz der Metavor Werbeagentur GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportversicherungen werden von der Metavor Werbeagentur GmbH nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers vorgenommen.

4. Versicherungen. Wenn die der Metavor Werbeagentur GmbH übergebenen Manuskripte, Originale, Filmmaterial, Papiere sowie die zur visuellen Reproduktion übergebenen Gegenstände oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen oder gegen Erstattung der Kosten nach Aufforderung durch die Metavor Werbeagentur GmbH besorgen zu lassen. Andernfalls haftet die Metavor Werbeagentur GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5. Zahlungsbedingungen. Die Rechnungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) werden unter dem Tage des Abganges der Gesamt- oder Teillieferung bzw. bei gewünschter Einlagerung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt. Die Zahlungsfristen beginnen mit Rechnungsdatum. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach erstem Layout, 1/3 nach Fertigstellung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen. Bei Neuverbindung kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier-, Karton-, Videokassetten- und Filmmaterialmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen sowie bei Fremdleistungen, die 50 % des Auftragsvolumens übersteigen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift auf einem Konto der Metavor Werbeagentur GmbH eingeht, als Zahlungseingang. Die Zahlung durch Wechsel bedarf vorheriger Vereinbarung. Bei Annahme von Wechseln gehen Diskontspesen oder sonstige Kosten zu Lasten des Wechselgebers. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe durchschnittlicher Zinsen für Überziehungskredite berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren oder überhaupt nicht entstandenen Verzugsschadens vorbehalten. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Kaufleuten stehen gegenüber der Metavor Werbeagentur GmbH keinerlei Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte zu. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zu Gunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die ggf. anfallenden Kosten dafür zu tragen.

6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Kaufleute haben die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich nach der Ablieferung zu prüfen und Mängel unverzüglich bei der Metavor Werbeagentur GmbH anzuzeigen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware und zur unverzüglichen Mängelrüge besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Lediglich subjektiver Beurteilung zugängliche Merkmale, die sich im Rahmen des der Metavor Werbeagentur GmbH eingeräumten Gestaltungsspielraumes halten, können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Metavor Werbeagentur GmbH nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich welcher Art, sind dagegen ausgeschlossen, es sei denn, der Metavor Werbeagentur GmbH oder einer ihrer Hilfspersonen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoffen, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren, Kopieren usw. durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche bzw. unsere Einkaufsbedingungen, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

7. Mengen- und Qualitätstoleranzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % abzunehmen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben und besonders schwierigen Drucken auf 10 % und, wenn das Papier von der Druckerei aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papierindustrie beschafft wurde, auf deren Sätze. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit des von der Metavor Werbeagentur GmbH bzw. von deren beauftragten Firmen beschafften Papiers, Videokassetten, und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in unseren Einkaufsbedingungen bzw. in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferindustrie, die die Metavor Werbeagentur GmbH auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf bedingte Unterschiede zwischen Vorlage und Endprodukt beruhen (z.B. Unterschiede zwischen Andruck und Auflage bzw. Master-Band und Kopien).

8. Satz- und Druckfehler werden kostenfrei berichtigt. Abänderungen, die aufgrund der Unleserlichkeit des Manuskripts oder einer Abweichung von der Satz- und Druckvorlage, insbesondere durch Besteller- und Autorenkorrekturen erforderlich werden, berechnet die Metavor Werbeagentur GmbH nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit. Korrekturabzüge, Andrucke und Layouts sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Metavor Werbeagentur GmbH druckreif zurückzugeben. Die Metavor Werbeagentur GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung an Text, Bild, Farbe u. a. gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.

9. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten Eigentum der Metavor Werbeagentur GmbH. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Metavor Werbeagentur GmbH berechtigt, die sofortige Herausgabe ihres Sicherungsgutes zu verlangen und alle sonstigen Rechte aus Gesetz, Vertrag und diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen geltend zu machen. Insbesondere kann die Metavor Werbeagentur GmbH die Vorbehaltsware in unmittelbaren Besitz nehmen und sie nach vorheriger Androhung unter Anrechnung auf den Kaufpreis verwerten. Die Metavor Werbeagentur GmbH oder deren Beauftragte haben das Recht, während der normalen Geschäftszeit sämtliche Geschäftsräume einschließlich Lager und Produktionsstätten zu betreten, um die unmittelbare Besitzverschaffung durchzuführen. Übersteigt der Wert der für die Metavor Werbeagentur GmbH bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Metavor Werbeagentur GmbH auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet. An allen vom Auftraggeber übergebenen Materialien jeder Art wird der Metavor Werbeagentur GmbH hinsichtlich seiner sämtlichen Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht eingeräumt.

10. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen u. dgl. verbleibt vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung der Metavor Werbeagentur GmbH. Insbesondere bleibt der Metavor Werbeagentur GmbH eine weitere Verwertung des im Rahmen des Auftrages erstellten Bildmaterials vorbehalten, es sei denn, dass Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen dem entgegenstehen. Hinsichtlich der Lieferungen, die Gegenstand eines Urheberrechts sind, wird dem Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Umfangs bzw. des Auftragszwecks eingeräumt. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger Zustimmung der Metavor Werbeagentur GmbH zulässig. Sollte nichts anderes ausdrücklich vereinbart werden, sind 25% der gesamten Erstellungskosten für jede Nachnutzung fällig. Für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch eine abredewidrige Verwendung haftet die Metavor Werbeagentur GmbH nicht. Nachdruck oder Vervielfältigung auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung der Metavor Werbeagentur GmbH nicht zulässig. Für die Prüfung des Rechtes zur Vervielfältigung aller Vorlagen, die der Metavor Werbeagentur GmbH vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Verwendet die Metavor Werbeagentur GmbH im Rahmen des Auftrages Bildmaterial des Auftraggebers, obliegt dem Auftraggeber die Einholung der erforderlichen Zustimmungen abgebildeter Personen. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der abgebildeten Personen, hat der Auftraggeber die Metavor Werbeagentur GmbH von diesen Schadenersatzansprüchen freizuhalten. Stanzen, Master Tapes, Layoutentwürfe, Bilddaten, Druckdateien und dgl. bleiben Eigentum der Metavor Werbeagentur GmbH, sofern eine Übertragung nicht ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Für Filmmaterial, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt die Metavor Werbeagentur GmbH keine Haftung.

11. Lieferverzug und Unmöglichkeit. Gerät die Metavor Werbeagentur GmbH in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber Schadensersatz nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen, es sei denn, der Metavor Werbeagentur GmbH oder einer seiner Hilfspersonen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Gleiches gilt für den Fall des teilweisen Lieferverzuges sowie für von der Metavor Werbeagentur GmbH zu vertretender Unmöglichkeit und Teilunmöglichkeit.

12. Haftungseinschränkungen. Für Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten und von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie für unerlaubte Handlungen haftet die Metavor Werbeagentur GmbH nur dann, wenn der Metavor Werbeagentur GmbH oder einer ihrer Hilfspersonen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gemäß 38 ZPO zulässig, Hannover. Die Metavor Werbeagentur GmbH kann allerdings auch einen anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand wählen.

14. Rechtswahl. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

15. Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.